Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haustechnik WWZ GmbH, Niederhasli Sanitär- und Heizungsinstallationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Haustechnik WWZ GmbH, Niederhasli
Sanitär- und Heizungsinstallationen
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1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Haustechnik WWZ GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und deren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) im Bereich Sanitär- und Heizungsinstallationen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.
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2. Normen und technische Grundlagen
Die Ausführung sämtlicher Arbeiten erfolgt gemäss den geltenden Schweizer Normen und Richtlinien, insbesondere den SIA-Normen (z. B. SIA 118), den SUVA-Richtlinien und den anerkannten Regeln der Technik.
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3. Angebote und Vertragsabschluss
• Offerten sind grundsätzlich 60 Tage gültig, sofern nicht anders angegeben.
• Ein Vertrag kommt durch mündliche oder schriftliche Annahme zustande, sofern die mündliche Annahme im Anschluss schriftlich bestätigt wird.
• Änderungen nach Vertragsabschluss bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
• Offertunterlagen bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers und dürfen Dritten nicht ohne Zustimmung weitergegeben werden.
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4. Leistungsumfang
• Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder einem Werkvertrag.
• Arbeiten, die darüber hinausgehen, gelten als Zusatzleistungen und werden separat nach Aufwand oder Regieansätzen verrechnet.
• Der Auftragnehmer ist berechtigt, gleichwertige Produkte anderer Hersteller zu liefern, wenn bestellte Produkte nicht verfügbar sind.
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5. Regiearbeiten und Mehraufwand
• Nicht vorhersehbare oder nicht ausgeschriebene Leistungen werden nach Regie (aktueller Stundenansatz + Material) abgerechnet.
• Koordinationsaufwand infolge mangelnder Baustellenorganisation, Behinderungen durch andere Gewerke oder fehlender Baufreigabe wird ebenfalls nach Aufwand verrechnet.
• Regieansätze können auf Wunsch des Auftraggebers vor Beginn mitgeteilt werden.
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6. Preise und Zahlungsbedingungen
• Alle Preise verstehen sich in CHF, exkl. Mehrwertsteuer, sofern nicht anders vereinbart.
• Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto zahlbar.
• Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 5 % p.a. sowie eine Mahngebühr von CHF 50.– ab der ersten Mahnung verrechnet.
• Eine Verrechnung mit Gegenforderungen ist nur bei rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen zulässig.
• Bei umfangreichen Arbeiten kann eine Akontozahlung verlangt werden.
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7. Ausführung und Termine
• Der Auftragnehmer bemüht sich um termingerechte Ausführung, Termine sind jedoch nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
• Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Lieferengpässen oder Dritteinwirkungen berechtigen zu einer angemessenen Fristverlängerung.
• Bei unvorhersehbaren Bauverzögerungen wird ein Baustillstand nicht vom Auftragnehmer getragen.
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8. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
• Der Auftraggeber stellt sicher, dass Baufreiheit, Zugang zur Baustelle sowie Wasser, Strom und ggf. Heizung zur Verfügung stehen.
• Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle relevanten Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
• Verspätete oder unzureichende Mitwirkung führt zu Terminverzögerung und kann Mehrkosten verursachen.
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9. Abnahme
• Nach Fertigstellung wird die erbrachte Leistung gemeinsam abgenommen.
• Beanstandungen müssen nach der Entdeckung der Mängel sofort schriftlich gemeldet werden.
• Erfolgt keine schriftliche Mängelrüge, gilt die Leistung als genehmigt.
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10. Gewährleistung
• Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Abnahme (gemäss OR 371).
• Für von Dritten hergestellte Produkte (z. B. Armaturen, Geräte) gelten die Garantieleistungen des Herstellers.
• Die Gewährleistung erlischt bei Eingriffen durch Dritte, unsachgemässer Behandlung oder fehlender Wartung.
• Bei berechtigter Mängelrüge wird kostenlos nachgebessert. Weitergehende Ansprüche, insbesondere für Folgeschäden, sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
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11. Eigentum und Schutz von Unterlagen
• Gelieferte Materialien und Geräte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
• Alle dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen (Pläne, Offerten, Konzepte etc.), welche für die Leistungserfüllung notwendig sind, dürfen weder an Dritte noch an Mitbewerber weitergegeben werden.
• Bei Zuwiderhandlung wird eine Konventionalstrafe gemäss SIA 118 Art. 164 bzw. OR Art. 160 fällig.
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12. Subunternehmer
• Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen qualifizierte Subunternehmer beizuziehen.
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13. Haftung
• Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlung entstanden sind.
• Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
• Für Schäden durch unsachgemässen Gebrauch oder eigenmächtige Änderungen durch den Auftraggeber besteht keine Haftung.
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14. Rücktritt vom Vertrag
Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigen Gründen gemäss SIA 118 Art. 377 ff. zulässig. In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer sämtliche bis dahin erbrachten Leistungen sowie nachweisbare Kosten zu vergüten.
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15. Gerichtsstand und anwendbares Recht
• Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
• Gerichtsstand ist der Sitz der Haustechnik WWZ GmbH in Niederhasli. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, den Auftraggeber an dessen Wohnsitz zu belangen.
• SIA-Normen, insbesondere SIA 118, gelten subsidiär.
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16. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch wirtschaftlich sinnvolle und rechtlich zulässige Regelungen zu ersetzen.
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24.07.2025 Niederhasli